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Arbeitnehmer haben bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Weiternutzung des Dienstwagens
24.01.2011
Das Recht eines Arbeitnehmers zur Nutzung eines auch zu privaten Zwecken überlassenen Dienstwagens endet bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums. Die Überlassung des Dienstwagens ist Teil des Arbeitsentgelts. Da dieses nach Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht nicht mehr geschuldet ist, kann der Dienstwagen in diesem Fall zurückverlangt werden.