Streikende Lehrer müssen keine disziplinarischen Konsequenzen fürchten
24.01.2011
Zwar handelt es sich bei der Teilnahme von Beamten an Warnstreiks um Dienstvergehen. Nach neuerer EuGH-Rechtsprechung verstößt die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen bestimmte Beamtengruppen, insbesondere Lehrer, wegen Teilnahme an Streiks allerdings gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit