Feuerwehrleute haben keinen Anspruch auf Wechselschichtzulage
24.01.2011
Feuerwehrleute, die überwiegend in 24-Stunden-Diensten, teilweise in Tagesdiensten und selten in Nachtdiensten eingesetzt werden, haben keinen Anspruch auf eine Wechselschichtzulage nach der Erschwerniszulagenverordnung. Es fehlt insoweit an dem von der Verordnung vorausgesetzten ständigen Wechsel der Dienstzeit, insbesondere da gelegentliche Nachtdienste nicht als für den Dienst prägend anzusehen sind.