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Bundestag beschließt Reform der Krankenkassen-
Der Bundestag hat am 12.11.2010 dem "Gesetz zur nachhaltigen und ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-
Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:
Neuer Beitragssatz: Die im vergangenen Jahr vor dem Hintergrund der Wirtschafts-
Planungssicherheit für Arbeitgeber: Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 7,3 % festgeschrieben. Damit soll der Automatismus durchbrochen werden, dass Ausgabensteigerungen zwangsläufig zu steigenden Lohnkosten führen.
Zusatzbeiträge: Weitere Ausgabensteigerungen müssen die Krankenkassen durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder finanzieren, die von Kasse zu Kasse variieren können. Der Zusatzbeitrag wird mit einem Sozialausgleich verbunden. Übersteigt der im Voraus für das Folgejahr ermittelte durchschnittliche Zusatzbeitrag die Überforderungsgrenze von zwei Prozent der individuellen beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitglieds, greift der Sozialausgleich. So sollen die Mitglieder vor Überforderung geschützt werden.
Private Krankenversicherung: Ein Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung ist künftig wieder möglich, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr – statt wie bisher in drei Jahren – überschreitet.