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"Verpartnerte" Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zusatzversorgungsbezüge für Verheiratete
08.06.2011
Zusätzliche Versorgungsbezüge für verheiratete Arbeitnehmer stehen auch Arbeitnehmern zu, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ein Ausschluss "verpartnerter" Arbeitnehmer von diesen Leistungen verstößt angesichts der weitreichenden Annäherung der für diese beiden Personenstände geltenden Regelungen in der deutsche Rechtsordnung gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung. Betroffene können für die Zeit ab dem 3.12.2003 Nachzahlungen verlangen.