Kinder müssen Elternunterhalt auch bei Streit und fehlendem Kontakt leisten
01.12.2010
Wegen der vom Gesetz geforderten familiären Solidarität rechtfertigten die als schicksalsbedingt zu qualifizierenden Krankheiten der Eltern und deren Auswirkungen auf die Kinder - auch im Hinblick auf Streit und fehlenden Kontakt - es nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden. Insofern hat der BGH nun entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann.