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Leichenwagen als Dienstwagen ist nicht zumutbar
01.12.2010
Hat ein Arbeitnehmer arbeitsvertraglich einen Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens auch zu privaten Zwecken, so darf es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen Leichenwagen handeln. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber Bestattungsunternehmer ist. Einem Arbeitnehmer ist es nicht zumutbar, einen Leichenwagen privat zu nutzen.