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Arbeitgeber dürfen Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit verbieten
14.09.2010
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit per Dienstanweisung verbieten. Das Benutzen von privaten Mobiltelefonen stellt kein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dar, so dass bei einer Untersagung auch kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Betracht kommt.
LAG Rheinland-