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Beim Widerruf von Fernabsatzverträgen dürfen Verbrauchern nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden
01.07.2010
Übt ein Verbraucher sein Widerrufsrecht entsprechend der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.