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Zeckenbiss kann ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden.
11.03.2010
Zeckenbiss kann ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden.
Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion können ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden, wenn Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden können. Außerdem muss der Beamte in Ausübung seines Dienstes infiziert worden sein.