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Verkäufer muss Schadensersatz zahlen für irrtümlich als an einen See angrenzend verkauftes Grundstück
08.06.2011
Gehen die Parteien eines Grundstückskaufvertrags übereinstimmend davon aus, dass das Grundstück bis an einen See heranreicht, so muss der Verkäufer Schadensersatz zahlen, wenn sich später herausstellt, dass sich zwischen dem Grundstück und dem See ein in fremdem Eigentum stehender Uferstreifen (hier: fünf Meter) befindet. Dass im notariellen Kaufvertrag die Bezeichnung "Seegrundstück" nicht verwendet wird, ändert daran nichts.