Riesterrente: Zulagenanspruch kann nachträglich gesichert werden 08.06.2011
Das Bundeskabinett hat am 4.5.2011 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente bringen soll. Damit reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.