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Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1.5.2011
08.06.2011
Seit dem 1.5.2011 können sich Bürger aus den 2004 der Europäischen Union (EU) beigetretenen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Denn nach dem Ende der insgesamt sieben Jahre währenden Übergangszeit sind nunmehr die letzten noch bestehenden Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit entfallen.
Kein massiver Zustrom von Arbeitskräften erwartet
Nach dem Erfahrungen anderer EU-
Fachkräftemangel
Ob die volle Arbeitnehmer-
Lohndumping
Deutschland hat bis zur vollständigen Öffnung seines Arbeitsmarktes am 1.5.2011 keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Es existieren lediglich Branchenmindestlöhne in folgenden Bereichen:
Abfallwirtschaft (175.000 Beschäftigte)
Bau (515.000 Beschäftigte)
Dachdeckerhandwerk (87.000 Beschäftigte)
Elektrohandwerk (243.000 Beschäftigte)
Gebäudereinigung (830.000 Beschäftigte)
Maler-
Pflegebranche (760.000 Beschäftigte)
Wäschereidienstleistungen (30.000 Beschäftigte)
Hinzukommen werden demnächst Mindestlöhne in der Zeitarbeit (870.000 Beschäftigte) sowie im Wach-