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Zur Frage eines Haftungsausschlusses beim Fahrsicherheitstraining auf einer Rennstrecke
21.04.2011
Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf eigene Gefahr an dem Training teilnehme. Durch einen entsprechenden Schadensersatzverzicht gegenüber dem Veranstalter ist die Haftung der Teilnehmer untereinander nicht ausgeschlossen oder beschränkt.