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Sorgerecht: Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes in das benachbarte Ausland
21.04.2011
Die alleinige Zuweisung der elterlichen Sorge an den im Ausland lebenden Vater (hier: Frankreich) hat für ein achtjähriges Kind erhebliche Auswirkungen, weil sie mit einem Umzug des Kindes und damit mit einem gravierenden Wechsel seiner bisherigen Lebensumstände einhergeht. Es ist daher unverzichtbar, dass ein nach seinem Entwicklungsstand schon verständiges Kind durch das erkennende Gericht selbst angehört wird.