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Mietminderung wegen Flächenunterschreitung auch bei möbliert vermieteten Wohnungen
21.04.2011
Ein Mangel in Form einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche von mehr als 10 Prozent berechtigt den Mieter auch bei möbliert vermieteten Wohnungen zu einer Minderung der Miete. Unerheblich ist insoweit, ob die für eine Haushaltsführung benötigten Einrichtungsgegenstände trotz der geringeren Wohnfläche vollständig in der Wohnung untergebracht werden können.