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Paketdienste müssen trotz Zustellung an Nachbarn Empfänger benachrichtigen
21.04.2011
Vertragsklauseln, die eine Aushändigung von Postsendungen an Nachbarn ohne Benachrichtigung der Empfänger vorsehen, sind gegenüber Verbrauchern unwirksam. Es ist notwendig, dass der Empfänger einer Sendung von dieser erfährt und davon in Kenntnis gesetzt wird, wo er sie in Besitz nehmen kann.