Bund und Länder einigen sich auf Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer und weitere Branchen
21.04.2011
Im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Kompromiss haben sich Bund und Länder am 21.2.2011 auch auf die Einführung von Mindestlöhnen in der Zeit- und Leiharbeit geeinigt. Des Weiteren sollen Lohnuntergrenzen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche eingeführt werden. Die von der SPD geforderte gleiche Bezahlung von Zeitarbeitern und Stammbeschäftigten – ohne die bislang bestehende Möglichkeit zur Abweichung hiervon durch Tarifvertrag – wird dagegen nicht eingeführt.