Zur Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz aufgrund von Schleifarbeiten
21.04.2011
Das Arbeiten mit einem Winkelschleifer in unmittelbarer Nähe zu einer geöffneten Schuppentür kann - wenn die Funken in Richtung der Tür sprühen und dadurch im Inneren ein Brand entsteht - grob fahrlässig sein. Der Brandverursacher kann infolgedessen mit den erforderlichen Kosten des Feuerwehreinsatzes belastet werden.