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Arbeitnehmer dürfen Arbeitgeber bei Beleidigung zurechtweisen
21.04.2011
Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beleidigt, so stellt es grds. eine zulässige und nicht zu beanstandende Reaktion des Arbeitnehmers dar, wenn dieser antwortet: "Pass auf, was Du sagst, Junge". Arbeitnehmer dürfen in einem solchen Fall unmissverständlich deutlich machen, dass sie eine Fortsetzung oder weitere Verbreitung derartiger Beleidigungen nicht hinnehmen würden.