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Vergleich des Arbeitgebers mit Nationalsozialisten rechtfertigt regelmäßig eine fristlose Kündigung
21.04.2011
Vergleicht ein Arbeitnehmer betriebliche Verhältnisse und Vorgehensweisen mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem, so bildet dies in der Regel einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung. Hierin liegt nicht nur eine grobe Beleidigung der damit angesprochenen Personen, sondern zugleich auch eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechts und eine Verhöhnung seiner Opfer.