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Streik in kirchlichen Einrichtungen ist nicht generell unzulässig
21.04.2011
In kirchlichen Einrichtungen sind gewerkschaftlich organisierte Streikmaßnahmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen rechtfertigt keinen vollständigen Ausschluss, sondern allenfalls Einschränkungen des Streikrechts. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass die Kirchen auch Arbeitnehmer beschäftigen, deren Tätigkeiten nicht zum in christlicher Überzeugung geleisteten "Dienst am Nächsten" gehören.