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Vorgaben des Arbeitgebers für das Aussehen seiner Mitarbeiter müssen verhältnismäßig sein
24.01.2011
Arbeitgeber können zwar grds. Vorgaben zum Aussehen ihrer Mitarbeiter machen. Diese sind aber nur wirksam, wenn sie unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer verhältnismäßig sind. Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn ein Arbeitgeber von im Bereich der Fluggastkontrolle tätigen Mitarbeiterinnen verlangt, Fingernägel nur einfarbig zu tragen. Gleiches gilt für das an männliche Mitarbeiter gerichtete Gebot, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben und keine Toupets zu tragen.