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Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht
ist als Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Materie, mit der fast jeder tagtäglich in Verbindung kommt.
Die Rechtsprechung spielt hier eine besondere Rolle, da der Gesetzgeber viele Fragen nicht abschließend geregelt hat und die Lücken im Streitfall von den Gerichten geschlossen werden.
Zu den typischen Problemstellungen gehören die Prüfung von Arbeitsverträgen (Wirksamkeit von Befristungen usw.), Kündigungen, Abmahnungen und Lohnforderungen (einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld). Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen des Kündigungsschutzes und stehen als Ansprechpartner während des gesamten Kündigungsschutzprozesses an Ihrer Seite. Gerne sind wir Ihnen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen behilflich.
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Nicht selten kommt es in diesem Bereich zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für alle Fragen zum Thema Arbeitszeugnis stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Die Abmahnung ist im arbeitsrechtlichen Bereich ein wichtiges Sanktionsmittel und gesetzlich nicht geregelt. Trotz fehlender gesetzlicher Regelungen unterliegt die Abmahnung inhaltlichen und formellen Voraussetzungen, um ihre beabsichtigte Wirkung zu entfalten. Wir überprüfen die Wirksamkeit der Abmahnung gerne für Sie.
Kommt es zu Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, so ist der Rechtsweg zu Arbeitsgerichten eröffnet. Da aufgrund der gesetzlichen Vorschriften im verfahren der ersten Instanz die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren von jeder Partei selbst zu tragen sind und auch im Falle des Obsiegens keine Kostenerstattung durch den Gegner erfolgt, ist eine kompetente vorgerichtliche Beratung zum Zwecke der Streitvermeidung von besonderer Bedeutung.
