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Anwaltkanzlei Kandora

Betreuungsrecht

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  • Schnelle und sachgerechte Problemanalyse
  • Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte

Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen oder körperlichen Krankheit, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Aus diesem Grund sind diese Menschen auf erfahrene fremde Hilfe angewiesen.

Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für einen hilfsbedürftigen Menschen ein Betreuer vom Gericht bestellt wird. Des Weiteren dient das Betreuungsrecht dazu, einem betroffenen Menschen den nötigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren.

Das persönliche Wohlergehen eines hilfebedürftigen Menschen steht in unserer Kanzlei im Vordergrund.