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Anwaltkanzlei Kandora

Versicherungsrecht

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Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit der Ausgestaltung von Versicherungsverträgen sowie den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien aus diesem schuldrechtlichen Vertragstyp.

Das Versicherungsrecht hat das Ziel, die dem Versicherungsvertrag inne wohnende Sicherungsfunktion zu gewährleisten.

Als zwei große Hauptgruppen von Versicherungen sind die Schadensversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung) und die Summenversicherung ( z.B. private Unfallversicherung) zu nennen.

Ein Kernbereich der gesetzlichen Regelungen zum Versicherungsrecht stellt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dar.

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen und Problemen zum Versicherungsrecht und sind stets bemüht Ihre Interessen auf diesem Gebiet erfolgreich zu vertreten.