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Anwaltkanzlei Kandora
Bankrecht
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Ein erheblicher Anteil am im Bankrecht auftretenden Problemkonstellationen ist sehr ausgefallen. Gerade in diesen Fällen ist es sicher vorteilhaft, einen Fachmann zu wählen, der den Sachverhalt richtig erfassen und rechtlich einordnen kann.
Wir beraten und vertreten anspruchsvolle Privatpersonen im Bankrecht und helfen beispielsweise bei der Abwehr von Ansprüchen aus Bürgschaft und Kredit oder bei der Frage ob gestellte Sicherheiten sittenwidrig sind. Auch setzen wir Ihre Ansprüche aus Finanztermingeschäften oder Schadensersatzansprüche aus Falschberatung, fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen und Prospekthaftung durch. Wir beraten Sie auch gerne in allen Fragen des Kreditvergabe-, Geldanlage- und Wertpapierrechts.
Im Zusammenspiel mit den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften unterstützen wir Unternehmen bei der Frage der Unternehmensfinanzierung. Ferner begleiten wir Unternehmen in Ihrer Wachstumsphase, von der Existenzgründung bis hin zum Börsengang, und helfen bei der gesellschaftsrechtlichen Umwandlung.
