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Anwaltkanzlei Kandora

Immobilienrecht

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Das Grundstücks- und Immobilienrecht befasst sich mit den Rechten an einem Grundstück sowie den Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks zu Dritten. Rechte Dritter an einem Grundstück sind u.a. Dienstbarkeiten (hierunter versteht man unter anderem Wege- und Überfahrrechte), Nießbrauchrechte (das Recht, die Erträge, z.B. Mieten oder Pachten aus einem Grundstück zu vereinnahmen) oder Grundpfandrechte (Hypotheken oder Grundschulden mit denen, eine dingliche Belastung als Sicherheit für Zahlungsansprüche bestellt wird). Das WEG -Recht regelt die Beziehungen mehrer Raumeigentümer (Wohnungs- oder Teileigentümer) eines mit dem Gebäude bebauten Grundstücks.
Es bestehen gemeinschaftsbezogene Rechte an einem Grundstück und der darauf befindlichen Baulichkeiten. Gesetzliche Grundlage sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG).

Wir vertreten die Beteiligten zu den in diesen Rechtsgebieten auftretenden Problemfeldern. Wir beraten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen sowie der Begründung und Aufgabe der oben angesprochenen Rechte. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus derartigen Rechten oder Verträgen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir vertreten Wohnungseigentümer bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen innerhalb des WEG.