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Anwaltkanzlei Kandora

Baurecht (privat)

  • Individuelle
  • Kundenbetreuung
  • Umfassende Rechtsberatung
  • Sändige Weiterbildung und Spezialisierung
  • Schnelle und sachgerechte Problemanalyse
  • Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an einem Bauvorhaben Beteiligten, also der Bauherren, Architekten, Fachplaner und Bauhandwerksunternehmen.
Das öffentliche Baurecht befasst sich mit der Genehmigungsfähigkeit von baulichen Anlagen.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, noch vor dem „ersten Spatenstich“ den Bauherren bei den oft nicht einfachen Problemen der Grundstücksbeschaffung, Finanzierung und der baurechtlichen Genehmigung zu beraten und zu vertreten.
Grundlage des privaten Baurechts bilden das gesetzliche Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und das Regelwerk der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie weitere spezialgesetzliche Regelungen. Eine umfassende Beratung des Bauherren bei der Durchführung von Bauvorhaben, beginnend mit der Gestaltung von Verträgen und im weiteren Verlauf der Vertragsabwicklung z.B. bei der Verfolgung von Sachmängelansprüchen wird von uns angeboten.

Wir beraten und vertreten Architekten, Fachplaner und Bauhandwerksunternehmen bei der Durchsetzung von Vergütungs- und sonstigen Vertragsansprüchen und bei der Abwehr von Haftansprüchen. Die möglichen Konflikte erfordern eine erfahrene anwaltliche Betreuung, welche von uns sowohl aufgrund technischen Verständnisses als auch juristischer Kompetenz gewährleistet wird.